design+technik Klose
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der design + technik klose gmbh
(im Folgenden d+t klose genannt)

01. Allgemeines

Allen d+t klose erteilten Aufträgen liegen in folgender Reihenfolge zugrunde:

  • aktuelles Angebot von d+t klose
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen von d+t klose
  • schriftliche Bestellung des Auftraggebers bzw. schriftliche Auftragsbestätigung durch d+t klose

Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

02. Vertragsinhalt

Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Bedingungen. Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von d+t klose schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung gilt als Anerkennung dieser AGB.

03. Angebot, Angebots- und Entwurfsunterlagen

Die in den Angeboten genannten Preise sind freibleibend. Für Zukaufelemente gilt der Angebotspreis nur, soweit d+t klose keine Gewähr für die zukünftige Verfügbarkeit übernehmen kann; die Verfügbarkeit wird erst bei Auftragserteilung bestätigt. Angebote basieren auf den Angaben des Bestellers sowie von ihm und der jeweiligen Ausstellungsleitung bzw. Planungsleitung bereitgestellten Unterlagen. d+t klose haftet nicht für die Richtigkeit dieser Unterlagen. Leistungen, die nicht im Angebot enthalten, aber vom Besteller zusätzlich verlangt oder aufgrund fehlerhafter Unterlagen erforderlich werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Planungen, Entwürfe, Zeichnungen sowie Fertigungs- und Montageunterlagen bleiben Eigentum von d+t klose, soweit nicht anders vereinbart. Änderungen dürfen nur von d+t klose vorgenommen werden. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe ohne Zustimmung ist untersagt. Unbenutzte Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben.

04. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch d+t klose zustande. Erteilte Aufträge gelten auch dann als angenommen, wenn sie nicht innerhalb einer Woche nach Eingang abgelehnt werden.

05. Preise

Angebotspreise gelten nur bei ungeteilter Bestellung und 4 Wochen ab Angebotsdatum. Sofern nicht ausdrücklich ausgewiesen, kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. Preise verstehen sich netto ab Werk oder Versandlager, ohne Verpackung, Fracht, Porto oder Versicherung. Angebotspreise gelten ab Vertragsabschluss 3 Monate. Danach können Preiserhöhungen (Material, Lohn) weitergegeben werden. Der Besteller kann zurücktreten, wenn die Erhöhung >4 % beträgt. Verzögerungen, die nicht von d+t klose zu vertreten sind, berechtigen zur gesonderten Berechnung von Mehraufwand. Nicht veranschlagte Leistungen oder Mehraufwand aufgrund falscher Angaben oder unverschuldeter Umstände werden zusätzlich berechnet. Dienstleistungen im Rahmen der Planung und Durchführung (Full Service) werden gesondert berechnet; d+t klose kann diese an Drittunternehmen vergeben. Planungen, Entwürfe und Zeichnungen sind auch dann kostenpflichtig, wenn im Angebot kein Entgelt ausgewiesen wurde.

06. Urheberrechte

    Planungen, Entwürfe und Zeichnungsunterlagen sowie Fertigungsunterlagen bleiben Eigentum von d+t klose. Änderungen dürfen nur von d+t klose vorgenommen werden. d+t klose darf Arbeiten signieren und zur Eigenwerbung nutzen.

    07. Lieferzeit und Montage

    Liefertermine sind annähernd, sofern kein bestimmter Ausstellungsbeginn vereinbart ist. Änderungen durch den Besteller entbinden d+t klose von Lieferverbindlichkeiten. Störungen wie Streik, Pandemien oder höhere Gewalt berechtigen d+t klose, Leistungen auf Rechnung des Bestellers auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    08. Fracht und Verpackung

    Lieferung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers, sofern nichts anderes vereinbart. Verpackung wird gesondert berechnet. Vom Besteller bereitgestellte Teile müssen termingerecht angeliefert werden; Rücklieferung erfolgt unfrei.

    09. Gefahrenübergang

    Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware den Betrieb von d+t klose verlässt oder bereitgestellt wird. Verzögerung aus Gründen des Bestellers führt ebenfalls zum Gefahrenübergang. Verlust oder Untergang während Transport oder Montage geht zu Lasten des Bestellers.

    10. Mietweise Überlassung

    Mieter haftet für überlassene Gegenstände bis zur Höhe der Wiederherstellungs- oder Neubeschaffungskosten.

    11. Abnahme / Übergabe

    Abnahme erfolgt förmlich mit Abnahmeprotokoll. Nutzung ohne förmliche Abnahme gilt als Abnahme. Kleinere Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme; Zahlungseinbehalte anteilig zulässig. Unterlassene Abnahme kann Rücktritt oder Schadensersatz nach Ziffer XI.4 nach sich ziehen. Mietgegenstände sind nach Veranstaltungsende förmlich zu übergeben.

    12. Gewährleistung

    Haftung für Mängel 6 Monate ab Lieferung oder Leistungseintritt. Mängel sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Lieferung, schriftlich zu rügen; bei Mietgegenständen 6 Stunden vor Veranstaltungsende. Gewährleistung umfasst grundsätzlich Nachbesserung; Ersatzlieferung möglich. Schäden durch Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung sind ausgeschlossen. Verspätete Rügen oder Eigenänderungen schließen Gewährleistung aus. Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    13. Haftung

    Keine Haftung für Leistungen von Fremdbetrieben, außer bei Verletzung der Sorgfaltspflicht. Keine Haftung für Ausstellergut, außer schriftlich vereinbart. Haftung für Planungs- oder Beratungsleistungen nur bis Höhe der Vergütung. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden nach Produkthaftungsgesetz.

    14. Versicherung

    d+t klose versichert Mietgegenstände gegen Verlust/Schaden; Kosten: 1,2 % des Mietpreises. Eigene Versicherungen des Bestellers müssen gleichwertig sein. Abtretung von Ansprüchen an d+t klose erfolgt. Transportschäden sind unverzüglich zu melden. Für vom Besteller eingelagertes Gut obliegt Versicherung dem Besteller.

    15. Kreditgrundlage

    Leistungspflicht von d+t klose setzt Kreditwürdigkeit voraus. Bei Insolvenz oder falschen Angaben kann d+t klose zurücktreten und Schadensersatz nach XI.4 verlangen.

    16. Eigentumsvorbehalt

    Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von d+t klose. Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb; Forderungen werden abgetreten. Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung führt zu Miteigentum von d+t klose im Verhältnis des Wertes. Bei Vermögensverfall ist der Besteller zur Rückgabe verpflichtet.

    17. Schutzrechte, Entwürfe, Zeichnungen

    Alle Rechte verbleiben bei d+t klose. Änderungen ohne Zustimmung sind unzulässig. Bei Verletzung geltend gemachter Rechte kann Schadenersatz verlangt werden. Besteller garantiert, dass durch seine Unterlagen keine Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt d+t klose frei.

    18. Zahlungsbedingungen

    Rechnungsbetrag sofort netto fällig; Skonto nicht gewährt. Zahlungen aus dem Ausland kostenneutral. Zahlungsverzug berechtigt zur Verzugsvergütung nach EU-Richtlinie 2000/35/EG; Rücktritt und Schadensersatz möglich.

    19. Kündigung / Stornierung

    Kündigung/Stornierung durch Besteller: Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen, 30 % der noch nicht erbrachten Leistungen als pauschale Aufwandsentschädigung. Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; schriftliche Fristsetzung erforderlich.

    20. Aufrechnung und Abtretung

    Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ausgeschlossen. Rechte aus dem Vertragsverhältnis sind nur mit Zustimmung von d+t klose übertragbar.

    21. Geheimhaltung und Datenschutz

    Vertrauliche Informationen sind geheim zu halten; Schutzmaßnahmen gemäß Datenschutzgrundsätzen sind einzuhalten. Ausnahmen bestehen bei öffentlicher Bekanntheit, gesetzlicher Anordnung oder ausdrücklicher Zustimmung.

    22. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist nach Wahl von d+t klose der Sitz des Unternehmens in Gelnhausen, soweit der Besteller Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt deutsches Recht.

    Schlussbestimmung:

    Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag ansonsten bestehen.

    Geschäftsführer: Peter Klose, Gelnhausen
    Stand: 2025

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